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Beschreibung
Nachweis oder quantitative Bestimmung von Blutgruppenantigenen oder -antikörpern mit aufwendigen Verfahren, gilt für die Gebührenordnungspositionen 32550 bis 32555,
Abrechnungsbestimmung
je Antigen oder Antikörper
Anmerkung
Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 32555 setzt die Begründung der medizinischen Notwendigkeit der jeweiligen Untersuchung im Einzelfall voraus.
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2024/2, erstellt am 08.05.2024